Gerade viel über die Zukunft des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks diskutiert wird. Immer wieder geht es dabei um die AfD und die Nazis. Dabei geht leider einiges durcheinander. Deshalb stelle ich einen Aufsatz von mir online. Darin geht es um die Gründung des Rundfunks.
Entgegen der landläufigen Meinung gab es damals keinen Staatsrundfunk, auch keine öffentlich-rechtlichen Sender, sondern ein Public-Private-Partnership-Modell. Also Gesellschaften, an denen auch private Unternehmen und Kaufleute Anteile hatten. Erst 1932 wurde der Rundfunk verstaatlicht. Und zwar von der demokratischen Regierung der Weimarer Republik, sie haben es den Nazis damit sehr einfach gemacht.
In einem Unter-Kapitel meines 2016 erschienenen Buchs „Radio der Zukunft“ (hier der Link zu Amazon) widme ich mich ebenfalls der Thematik.
Hier der Aufsatz, den ich für das medienwissenschaftliche Institut der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verfasst habe. In Kapitel 7 finden Sie ausführliche Informationen, warum es den Nazis so einfach gelingen konnte, den Rundfunk „gleichzuschalten“.
Public-Private-Partnership – der privatwirtschaftliche Einfluss auf den Rundfunk in der Weimarer Republik
1. Einleitung
Die frühen 1980er-Jahre werden allgemein als Gründungsphase des privatwirtschaftlichen Hörfunks in Deutschland angesehen. Grundlage war 1981 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den Weg für kommerziellen Rundfunk in Deutschland freimachte.[1] Mit dem Start erster Privatsender bildete sich ein duales System zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Hörfunk heraus.
Bei vielen Betrachtungen bleibt unberücksichtigt, dass der Einfluss der Privatwirtschaft auf den Hörfunk bereits in den Jahren 1923 bis 1932 seine Wurzeln hat. „Wir waren schon mal da“[2], verkünden deshalb auch die Radio-Manager Haas, Frigge und Zimmer 1991 in einem der ersten Management-Bücher, das sich an Privat-Radiomacher wendet. Heute würde das Modell der 20er-Jahre wohl als „Public-Private-Partnership“ bezeichnet, also als einer Partnerschaft von staatlichen Institutionen mit der Privatwirtschaft.
Diese Arbeit zeigt auf, wie weit der Einfluss von Unternehmen reichte und wo er seine Grenzen fand. Sowohl an der Trägerschaft der Sender als auch an der Produktion und an der Nachrichtenproduktion waren privatwirtschaftliche Unternehmen beteiligt. Sie waren sogar die treibende Kraft. Das Ende besiegelten nicht wie zu vermuten wäre die Nationalsozialisten, sondern bereits 1932 die demokratischen Parteien der Weimarer Republik.
Die Entwicklung in Deutschland unterscheidet sich trotzdem von der in den USA. Darauf geht diese Arbeit genauso in einem kurzen Exkurs ein wie auf die frühen Formen der Hörfunkwerbung, die im Radio der Weimarer Republik allerdings noch eine untergeordnete Rolle spielten.
2. Die Privatwirtschaft als Triebfeder der Gründung
Ende des 19. Jahrhunderts forschten die Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft (AEG) und die Firma Siemens & Haleske unabhängig voneinander an der Nachrichtenübermittlung per Funk, AEG im Auftrag der Marine, Siemens für das deutsche Heer. Beide hatten Patente für die drahtlose Übertragung beantragt. Auf Drängen von Kaiser Wilhelm II. gründeten die beiden Unternehmen 1903 eine gemeinsame Tochter, die „Gesellschaft für drahtlose Telegraphie“, an der sie jeweils zu 50% beteiligt waren. Bekannt wurde dieses Tochterunternehmen später unter dem Namen „Telefunken“. Drei Jahre später erhielt zudem die „Lorenz Telegraphen Anstalt“ einen Großauftrag des Militärs, die beiden Unternehmen entwickelten sich zum technischen Treiber im Gebiet des Deutschen Reiches.[3]
An eine zivile Nutzung der Technik war noch nicht gedacht. Dafür sorgten am 9. November 1918 ausgerechnet ehemalige Funker der Reichswehr, die mit ihrem Funkspruch „An alle!“ versuchten, die Revolution auszurufen. Sie bildeten den „Zentralsoldatenrat der Funker“, der die Funkanlage in Königs Wusterhausen besetzte und die Bildung eines autonomen Informationsnetzes forderte, das von der Reichspost und damit vom Staat abgekoppelt werden sollte. Auch wenn es sich hierbei um eine politische Initiative handelte, so durchbrachen die Funker der revolutionären Arbeiter- und Soldatenräte erstmals das staatliche Monopol der Reichspost.[4]Darüber hinaus sorgten die Experimente von Radioamateuren für erhebliche Irritationen des staatlichen Apparates. Dieser fürchtete den Verlust von Informationen, die bislang nur einer privilegierten Schicht zur Verfügung standen. Diese Furcht betraf nicht nur militärische Informationen, sondern auch Wirtschaftsnachrichten.[5]
Erst auf dem Hintergrund dieser politischen Erfahrungen ist das Handeln späterer Reichsregierungen hinsichtlich eines privatwirtschaftlichen Rundfunks zu erklären. Die Reichsregierung reagiert auf diesen „Kontrollverlust“ (Klaus Merten) mit dem Einsetzen einer staatlichen Rundfunkkommission, die die zivile Entwicklung des neuen Mediums steuern sollte.[6]
Die Reichsregierung setzte Ministerialdirektor Hans Bredow, der zuvor als technischer Direktor bei Telefunken gearbeitet hatte[7], ein, der die Idee entwickelte, die zentrale Nachrichtenübermittlung bei der Reichspost anzusiedeln, was anfänglich erhebliche Widerstände bei der Presse auslöste. Doch statt sich direkt an dem Projekt zu beteiligen, zog die Presse die Nutzung des Telefons für ihre Zwecke vor und verspielte so nach Einschätzung von Konrad Dussel die historische Chance, bereits jetzt ein privatwirtschaftliches Rundfunkmodell zu entwickeln.[8]
Als weitsichtiger erwies sich Ernst Ludwig Voss, der erkannte, dass sich mit dem neuen Medium Geld verdienen lassen würde. Der Abteilungsleiter im Außenministerium ließ sich beurlauben, um den „Eildienst für amtliche und private Handelsnachrichten GmbH“ zu gründen. Voss wollte mit Hilfe des Funks Wirtschaftsnachrichten übertragen und fand schnell 4.000 Abonnenten aus Wirtschaft und Banken, die auf aktuelle Nachrichten von der Börse und vom Devisenhandel angewiesen waren. Voss’ Unternehmen wuchs schnell und beschäftigte bereits 1921 250 Mitarbeiter.[9] Sein „Wirtschaftsrundspruch“ übertrug Nachrichten in 26 deutsche und fünf ausländische Städte.[10]
3. Startschuss für ein neues Medium
In den USA machten bereits seit 1920 Elektro-Unternehmen wie General Electric mit dem Radio gute Geschäfte[11], davon hatten auch Telefunken und Lorenz erfahren und beantragten deshalb 1922 bei der Reichspost Lizenzen für die Veranstaltung von Funk-Sendungen. Der Empfang sollte für die Hörer kostenlos sein, die Unternehmen wollten den Betrieb wie in den USA aus dem Verkauf von Radiogeräten finanzieren. Als der Voss’sche Eildienst davon erfuhr, zog er umgehend mit der Gründung der „Deutsche Stunde. Gesellschaft für drahtlose Belehrung und Unterhaltung mbH“ nach. Gleichzeitig gründete Voss in Bayern eine Regionalgesellschaft, die dort Rundfunk veranstalten wollte.[12]
Die beiden Modelle unterschieden sich. Während Telefunken und Lorenz nach amerikanischem Vorbild unabhängig Rundfunk veranstalten wollten, räumte Voss dem Staat Mitwirkungsrechte bei den Inhalten ein. Kein Wunder also, dass die Sympathien des Reichs auf der Seite der „Deutschen Stunde“ lagen.[13] Könne sich der Staat aus der Beförderung drahtloser Nachrichten heraushalten, die dann von Jedermann abgehört werden könnten, fragte zum Beispiel Hans Bredow.[14]
Für Telefunken erwies sich die Entwicklung des neuen Mediums trotzdem als lukratives Geschäft. Das Unternehmen verfügte über das exklusive Patent auf den Bau von Röhrenradios. Allein damit erwirtschaftete das Unternehmen bis 1935 zwischen 26 und 30 Millionen Reichsmark. Dieser Ertrag überstieg die Gewinne, die die beiden Muttergesellschaften AEG und Siemens & Haleske mit dem Verkauf selbst gebauter Radiogeräte erzielten bei Weitem. Telefunken kassierte von rund 200 Unternehmen Patentgebühren für die Bau von Radioapparaten.[15] 1932 überstieg der Umsatz mit Radiogeräten bei Telefunken und den anderen Herstellern bereits den der Braunkohleindustrie.[16]
Bredow war es auch, der aufgrund der instabilen politischen Lage im Land ein Modell entwickelte, das dem Staat maßgeblichen Einfluss – insbesondere auf die publizistischen Inhalte – sicherte. Für die Verbreitung der Nachrichten und Wortberichte sollte der „Drahtlose Dienst“ (Dradag) verantwortlich sein, der sich zu 51% in Staatsbesitz (Reichsinnenministerium) befand, die übrigen Anteile hielten Presse bzw. Journalistenorganisationen[17]. Größter privater Anteilseigner war die Journalistenvereinigung Reichsverband der Deutschen Presse (12,4%), gefolgt von den beiden Nachrichtenagenturen Wolff’s Telegrafisches Bureau (12%) und Telegrafen Union (12%) sowie den beiden Verlagshäusern Mosse und Scherl (jeweils 6,3%). Die Unterhaltungs- und Literatursendungen lieferte zuerst die „Deutsche Stunde“[18] von Voss.[19]
Für die Ausstrahlung der ersten deutschen Hörfunksendung nutzten die Veranstalter erneut ein Privat-Unternehmen. Das Vox-Haus, in dem die deutsche Hörfunk-Geschichte begann, war die Hauptverwaltung der Schallplatten-Firma Vox.[20] Die Muttergesellschaft der Plattenfirma war zeitgleich Aktionär der Berliner Funk-Stunde, der Betreibergesellschaft des Programms.[21] Dort startete am 29. Oktober 1923 um 20 Uhr die Ausstrahlung der ersten Sendung mit folgenden Worten:
„Hier Sendestelle Berlin Voxhaus. Welle 400. Wir beginnen mit dem Unterhaltungsrundfunk. Hören Sie ein Eröffnungskonzert, ein Cellosolo mit Klavierbegleitung, Andantino, von Kreisler, gespielt von Herrn Kapellmeister Otto Urack und Fritz Goldschmidt“[22]
Die Öffentlichkeit nahm davon im Übrigen kaum Notiz. Der Hauptstadt-Presse war der Startschuss für den Rundfunk nur einige Kurzmeldungen wert. Themen wie die Auflösung der Regierung in Sachsen, politische Unruhen, Arbeitslosigkeit und Inflation dominierten die Schlagzeilen des Tages.[23] Zudem hatte das Ereignis mehr oder minder unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, da nur wenige Radioempfänger verkauft worden waren.[24]
4. Organisation des Rundfunks
Ursprünglich hatte das Reichspostministerium einen einheitlichen Rundfunk für das gesamte Reich geplant, dies ließ sich jedoch nicht realisieren, da die Sendetechnik und die Frequenzen dafür nicht ausreichten. Daraufhin wurde ein regionales Modell mit insgesamt neun verschiedenen Sendern umgesetzt. An allen Regionalgesellschaften hielt das Reichspostministerium eine Mehrheit von 51%, die Struktur der anderen privaten Gesellschafter war von Region zu Region unterschiedlich. An der Nordischen Rundfunk AG in Hamburg (NORAG) hielt nur ein einziger Privataktionär Anteile, an der SÜRAG, der süddeutschen Rundfunk AG, waren es zeitweise bis zu 33.[25]
Die Post machte zur Bedingung, dass die privaten Aktionäre sämtliche Investitionen stemmten und ein Mindestkapital von 60.000 Reichsmark einlegten. Zudem sollten sie ein mindestens zweistündiges Programm veranstalten. Im Gegenzug garantierte sie den Gesellschaftern, 60 Prozent des Gebührenaufkommens aus dem Sendegebiet und eine jährliche Dividende. Zudem sollte kein Konkurrenz-Sender zugelassen werden und die Gesellschafter durften „Nebengeschäfte“ zum Beispiel mit Werbegesellschaften und dem Verkauf von Rundfunkempfängern machen. Der Journalist und Rundfunkhistoriker Horst O. Halefeldt wertet dies unter dem Strich als ein „nicht gerade sonderlich attraktives Angebot.“[26]
Trotzdem fanden sich in fast allen Sendegebieten Anteilseigner, nachdem Bredow und andere Verantwortliche bei angesehenen Unternehmerfamilien, Radio-Enthusiasten und sogar bei Schulfreunden für das neue Medium warben.[27] Die Investoren reichten von der Verlegerfamilie, die hinter der Leipziger Volkszeitung stand, und dem kommunalen Messeamt Leipzig bei der MIRAG (Mitteldeutsche Rundfunk AG) über die VOX-Schallplattenfirma in Berlin bis hin zu den Industrie- und Handelskammern bei der Westdeutschen Rundfunk AG. Nur die Königsberger ORAG (Ostdeutsche Rundfunk AG) verfügte ausschließlich über öffentliche Gesellschafter, nachdem der ursprünglich vorgesehene private Elektroinstallationsbetrieb, der sich beteiligen wollte, in wirtschaftliche Probleme geraten war.[28]
Deutsche Regionalsender und ihre privaten Anteilseigner 1923/1924[29]
Deutsche Stunde Berlin (später: Funkstunde AG), Sendestart: 18.10.1923, private Anteilseigner: VOX Schallplatten
Deutsche Funkstunde in Bayern GmbH, Sendestart: 30.3.1924, private Anteilseigner: Ernst Ludwig Voss und drei Kaufleute
Mitteldeutsche Rundfunk AG MIRAG (Leipzig), Sendestart: 2.3.1924, private Anteilseigner: Verlagshaus
Südwestrundfunk AG (Frankfurt), Sendestart: 1.4.1924, private Anteilseigner: U.a. Industriellenfamilie Schleusser
Nordische Rundfunk AG NORAG (Hamburg), Sendestart: 2.5.1924, private Anteilseigner: diverse Hamburger Kaufleute (später nur noch der Kaufmann Friedrich Blonck)
Süddeutsche Rundfunk AG SÜRAG (Stuttgart), Sendestart: 11.5.1924, private Anteilseigner: 33 Privataktionäre
Schlesische Funkstunde (Breslau), Sendestart: 25.5.1924, private Anteilseigner: 3 Kaufleute und ein Direktor eines Universitätsinstitutes
Ostmarken-Rundfunk AG (Königsberg), Sendestart: 14.6.1924, private Anteilseigner: Keine – nach dem Ausscheiden eines Elektroinstallationsbetriebes
Westdeutsche Funkstunde (Münster) (ab 1926: Westdeutsche Rundfunk AG WERAG – Köln), Sendestart: 10.10.1924, private Anteilseigner: Industrie- und Handelskammern Münster, Dortmund, Bochum, Duisburg, Bielefeld, Essen, Osnabrück
Die ökonomischen Vorraussetzungen in den Sendegebieten stellten sich höchst unterschiedlich dar. Hauptgrund war jedoch nicht die Gesellschafterstruktur, sondern die unterschiedlich großen Sendegebieten.[30] Die beste wirtschaftliche Basis bot sich in Berlin mit einem Einzugsgebiet von 9,2 Millionen Hörern, in Mitteldeutschland mit den Großstädten Leipzig und Dresden mit insgesamt 9,7 Millionen potenziellen Hörern und im Westen des Reiches. Nachdem die Alliierten das Rheinland geräumt hatten, konnten hier 12,5 Millionen Menschen das Programm hören. Den Königsberger Sender hätten im Idealfall dagegen gerade einmal 3,2 Deutsche hören können.
Tatsächlich entwickelten sich die Einnahmen der Sender wie prognostiziert. Mit Abstand den größten Umsatz erzielten 1931 der Berliner (8,8 Millionen Reichmark) und der westdeutsche Sender (8,0 Mio. RM), gefolgt von der Hamburger NORAG (7,2 Mio. RM). Da sich die Sender hauptsächlich aus Gebühren finanzierten, waren die Einnahmen stark von den angemeldeten Radio-Teilnehmer abhängig. In Berlin waren 1931 eine Million Hörer angemeldet, bei der Schlesischen Funkstunde jedoch nur 234.000. Zwar gab es bereits in der Weimarer Republik einen Finanzausgleich, trotzdem war die finanzielle Ausstattung der Sender höchst unterschiedlich. Das schlug sich auch in der Größe der Orchester nieder, das – wie zu erwarten – in Berlin die meisten Mitglieder hatte.
Trotz einer gesetzlich begrenzten Dividende von acht bis zehn Prozent konnten die privaten Geldgeber mit einem besonderen Bonus geködert werden. Die Unternehmen spekulierten auf eine attraktive Abfindung im Jahr 1937. Zu diesem Zeitpunkt lief die Konzession der Sender aus. Es war vereinbart worden, dass das Betriebskapital ausgezahlt werden muss, wenn die Gesellschafter ausscheiden. Das Kapital war in den ersten Jahren stark angewachsen, da die Sender investiert hatten. Diese Investitionen wurden jedoch ausschließlich aus Rundfunkgebühren bestritten, keiner der Gesellschafter hatte Kapital zuschießen müssen.[31]
Die Reichsregierung zwang die einzelnen Regionalgesellschaften, die sich bereits auf Druck des Staates zum Reichsrundfunkverband zusammengeschlossen hatten, nach dem Sendestart unter das Dach der Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Trotzdem blieben die Gesellschaften vor Ort formal unabhängig. Inhaltlich wurde das Programm aber von der RRG (Unterhaltung) und der Dradag (Nachrichten/Information) gesteuert. Den Intendanten vor Ort blieb jedoch noch genug Freiheit, um ihr eigenes Programm zu steuern.[32]
Einzig die Deutsche Stunde in Bayern blieb bei der RRG außen vor. Die Gründung erfolgte in drei Stufen. Im ersten Schritt handelte es sich um ein noch weitgehend unabhängiges Unternehmen, an sich am 15. Mai 1925 fünf Rundfunkgesellschaften (MIRAG, NORAG, Schlesische Funkstunde jeweils 25%, SWR und ORAG je 12,5% der Anteile) beteiligten. Im Herbst 1925 stießen die Berliner Funkstunde, die WEFAG und die SÜRAG hinzu, die Gesellschafteranteile wurden neu verteilt, sodass jeder der acht Gesellschaften 12,5% am Unternehmen hielten. Erst Ende Februar 1926 stieß die Deutsche Reichspost hinzu, die fortan mit 51,2% an der RRG beteiligt war, der Kapitalanteil der Sendegesellschaften reduzierte sich auf jeweils 6,1%. Durch diesen letzten Schritt hielten staatliche Gesellschaften sowohl an der RRG als auch an den Regionalgesellschaften jeweils eine Mehrheit.[33]
5. Finanzierung des Hörfunks
5.1 Gebührenfinanzierung
Haupteinnahmequelle des Hörfunks war eine Rundfunkgebühr, die jeder Hörer entrichten musste. Aufgrund der großen Inflation betrug sie anfänglich 350 Milliarden Reichsmark[34], wurde später aber auf 2 Mark festgelegt, eine Summe für die ein Arbeiter vier Stunden arbeiten musste. Auch deshalb soll die Zahl der Schwarzhörer in den 20er-Jahren mindestens genauso hoch wie die der angemeldeten Rundfunkteilnehmer gewesen sein. Die Rundfunkgebühr blieb bis Anfang der 70er-Jahre stabil, stieg erst danach schrittweise auf die heutigen Höhen. Konrad Dussel macht daran fest, dass die Post an den 2 Mark sehr gut verdient hat.
Die Zahl der legalen Radiohörer stieg trotz hoher Gebühren und der Möglichkeit des Schwarzhörens kontinuierlich von 1923 von 426 im Reichsgebiet über 1926 einer Million über 1928 zwei Millionen bis auf vier Millionen im Jahr 1932.[35]
Das Gebühren, die der Postbote an der Haustür einzog, teilte die Post mit den Rundfunkanstalten nach wechselnden Schlüsseln. 1930 erhielten die Sender rund die Hälfte, die anderen 50% behielt die Reichspost ein.[36] Die Post deckte damit angeblich die hohen Kosten des Einzugs des Geldes, die Sender kritisierten das Verhalten jedoch und verlangten höhere Anteile, was die Post aber abblockte.
5.2 Radiowerbung
Die weltweit erste bekannte Radiowerbung wurde 1922 in den USA ausgestrahlt. Es handelte sich um die Reklame eines Immobilienbüros aus Queens, das auf dem New Yorker Sender WEAF zehn Minuten bezahlte Werbung ausstrahlte.[37] Die Rundfunkreklame – wie sie damals hieß – entwickelte sich schnell zur Haupteinnahmequelle der US-amerikanischen Sender, die ohne eine Gebühr wie in Deutschland auskommen mussten.
Im Deutschen Reich war bereits die erste Sendung aus dem Vox-Haus in Berlin von „Schleichwerbung“ durchsetzt. So wurde darauf hingewiesen, wo die gespielten Schallplatten erschienen sind, zudem wurde ausdrücklich erwähnt, dass das Konzert auf einem Steinway-Flügel gespielt wurde. Bei der Zeitansage erwähnte der Ansager die Uhrenmarke, von der er die Zeit ablas. Allerdings wurden dadurch keine Einnahmen erzielt. Die Produzenten stellten lediglich die erwähnten Gegenständen kostenlos zur Nutzung zur Verfügung.[38]
Die Vermarktung der offiziellen Hörfunkwerbung übernahm 1926 die „Deutsche Reichspost Reklame GmbH“, die bereits Werbung in Telefonbüchern verkaufte. Verboten war die Werbung für Alkohol, Vergnügungsstätten sowie für Religionsgemeinschaften oder Politik. Die Unternehmen konnten wählen zwischen „Kurzsendungen“, so genannten Reklamesprüchen, „Werbevorträgen“ und „Werbekonzerten“.[39] Darüber hinaus akquirierten unabhängige Werbegesellschaften, die im Besitz der privaten Anteilseigner der Rundfunkgesellschaften waren, ebenfalls Reklame bei örtlichen Unternehmen.[40]
Die Einnahmen aus der Werbung stellten jedoch nur einen geringen Anteil an der Finanzierung der Hörfunksender dar. Für alle Sender kam 1926 ein Betrag von 31.000 Reichsmark zusammen, 1930 war er bereits auf 108.000 Reichsmark gestiegen, was aber nur 0,27% der Gesamteinnahmen aus dem Rundfunkbetrieb ausmachte.[41] Ein Grund für die geringen Erlöse waren jedoch auch die Provisionen, die die Postreklame und die unabhängigen Werbegesellschaften kassierten. So gab die Post nur rund 30 Prozent der Einnahmen tatsächlich an die Radiostationen weiter.[42]
6. Vergleich USA
Auch in den USA lag das Monopol auf Rundfunksendungen ursprünglich beim Staat, genauer gesagt bei der US-Navy, die über die exklusiven Patente für den Funk verfügte. Anders als im Deutschen Reich sah der amerikanische Kongress jedoch weniger die Risiken als vielmehr die ökonomischen Chancen des neuen Mediums und legte die Technologie deshalb in private Hände. Fortan koordinierte der Staat die Frequenzen und vergab Lizenzen an Rundfunkveranstalter, die Programme wurden jedoch von privatrechtlichen Unternehmen gestaltet und verantwortet.[43]
In den USA hatte sich bereits kurz nach dem ersten Weltkrieg eine Allianz zwischen privaten Funkamateuren und Elektroindustrie gebildet, die beide die Entwicklung des neuen Mediums betrieben. Hans Bredow erinnerte sich 1956 in seinem Buch „Im Banne der Ätherwellen – Band 2“ an die Gründungsphase in den USA und vergleicht sie mit der Situation in Deutschland:
„Zuerst begannen amerikanische Amateure bald nach Kriegsende mit der Aussendung von Schallplattenmusik. (…) Während wir uns in Deutschland über kulturelle und politische Aufgaben des Rundfunks den Kopf zerbrachen, erkannten die amerikanischen Kollegen schon die geschäftlichen Möglichkeiten.“[44]
Als erster Sender gilt die Radio-Station KDKA in Pittsburg, die 1920 auf Sendung ging.[45] Betreiber des Senders in Pittsburg waren Radiogeräten-Hersteller Westinghouse, ein Handelsunternehmen, das Radios verkaufte, sowie ein Radiobegeisterter, der das Programm verantwortete, hauptberuflich jedoch bei Westinghouse angestellt war.[46] Der Sender startete am Tag der Präsidentschaftswahlen und machte bereits im Vorfeld in großen Zeitungsanzeigen darauf aufmerksam, dass er die Ergebnisse der Wahlen live übertragen wird.[47]
Der Markt explodierte geradezu. Im selben Jahr wurden bereits 30 Lizenzen vergeben, u.a. an RCA, General Electric und AT&T. Sie finanzierten den Rundfunkbetrieb aus dem Verkauf von Radiogeräten.[48] Bereits 1923, also als in Deutschland der Rundfunk seine ersten Schritte machte, hatten die Sender bereits rund eine Million Hörer. 1925 sendeten bereits 700 Stationen, teilweise allerdings auf Frequenzen, die sie sich teilten.[49]
Schnell entwickelte sich neben dem Geräteverkauf die Werbung als zweite wichtige Einnahmequelle US-amerikanischer Sender, die bereits ab 1922 bezahlte Radiospots ausstrahlten.[50] Neben den bereits oben erwähnten Werbespots finanzierte sich der Rundfunk zu großen Teilen aus Sponsoring. Ein Beispiel dafür ist die weltweit erste Hitparade, die ab 1928 gesendet wurde. Die Show hieß „Lucky Strike Hit Parade“, die Songs wurden vom „Lucky Strike Dance Orchestra“ gespielt.[51]
7. Das Ende des privatwirtschaftlichen Rundfunks
Nach der schwierigen Gründungsphase Mitte der 20er-Jahre strebte die Reichsregierung bereits zum Ende des Jahrzehnts die Zerschlagung des privat-staatlichen Modells des Rundfunks an. Die Beteiligung Privater stieß zunehmend auf politische Kritik. [52] 1932 drängte das Kabinett von Papen die privaten Gesellschafter endgültig aus den Rundfunkgesellschaften. Die Regierung begründete dies mit einem „öffentlichen Interesse“ aufgrund der unsicheren politischen Lage im Land.
Zuerst wurde am 1. Oktober 1932 die Dradag aufgelöst und durch eine zentrale staatliche Nachrichtenabteilung ersetzt. Diese wiederum war der Reichsrundfunkgesellschaft (RRG) unterstellt. Sieben Wochen später, am 18.11.1932, wiederum verstaatlichte die Regierung auch die RRG und stellte gleichzeitig das Programm unter staatliche Aufsicht. An die Stelle der privaten Anteilseigner traten die Länder, die nun 49% an den Regionalgesellschaften hielten. Die Aktiengesellschaften wurden in GmbHs umgewandelt.[53]
Das Herausdrängen privater Aktionäre konnte problemlos gelingen, da bereites bei der Gründung der Gesellschaften eine Ausstiegsklausel vereinbart worden war. Den privaten Gesellschaftern stand im Falle der Liquidation der Radiosender ein erheblicher Schadensersatz zu. So erhielten die Anteilseigner des Bayerischen Rundfunks das Sechsfache ihres eingesetzten Kapitals als Kaufpreis. Die Berliner Firma „Blatt, Simon & Co.“ wurde immerhin mit dem doppelten ihres Kapitals ausgezahlt.[54]
Der Gesellschafter der Hamburger NORAG kassierte eine Summe von 305.000 Reichsmark für seine Aktien im Nennwert von 147.000 Reichsmark. Die Frankfurter Anteilseigner des Südwestrundfunks erhielten sogar 523.000 Reichsmark, da der Anteil des Kapitals dort höher gelegen hatte. Die Gesellschafter der anderen Rundfunkanstalten bekamen eine Abfindung in Höhe von 125 bis 140 Prozent des eingesetzten Kapitals. Zwar hatte der Staat die Enteignung angeordnet, bezahlt wurde die Entschädigung jedoch aus den Rundfunkgebühren.[55]
Nach der Verstaatlichung nahm – wie beabsichtigt – der politische Einfluss auf den Rundfunk zu. Bereits im Laufe des Jahres 1932 hatte die Reichsregierung unter von Papen die tägliche „Stunde der Reichsregierung“, in der sich die politischen Akteure selbst darstellen konnten, installiert.[56] Sie wurde täglich zwischen 18.30 und 19 Uhr von allen Regionalgesellschaften ausgestrahlt. Allein Reichskanzler von Papen trat während seiner nicht einmal siebenmonatigen Amtszeit 18 Mal vor die Mikrofone. In selben Zeitraum hatte er sich dagegen nur ein einziges Mal im Reichstag blicken lassen, ohne aber dort das Wort zu ergreifen.[57]
Die demokratischen Kräfte legalisierten mit Rundfunkneuordnung bereits Strukturen, die Propagandaminister Joseph Goebbels ab 1933 ausbaute und für sein Regime nutzte. [58] Mit dem Jahr 1932 endet die erste Phase eines zumindest teilprivaten Rundfunks in Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg brachten die amerikanischen Besatzer ein privatwirtschaftliches Modell für den neuen Rundfunk in Deutschland ins Gespräch, einigen sich mit den Briten jedoch später auf ein öffentlich-rechtliches Modell. Aufgrund der hohen Zerstörung sahen die Besatzungsmächte keine ausreichende ökonomische Grundlage, um ein Privat-Radios in Deutschland zu etablieren.[59] Es sollte also nach der Weimarer Republik über 50 Jahre dauern bis deutsches Radio wieder von Unternehmen betrieben wurde.
8. Fazit
Der publizistische Einfluss privater Gesellschafter auf den Rundfunk in der Weimarer Republik muss als eher gering gewertet werden. Dafür sorgte u.a., dass die Mehrheit der Kapitalanteile an den Rundfunkgesellschaften bei staatlichen Organisationen wie der Reichspost lag. Trotzdem wurden diese Beteiligungen Privater über fast zehn Jahre von der Politik mit Argwohn betrachtet, was letztendlich 1932 zur Auszahlung der Gesellschafter führte. Zahlreiche politische Akteure werteten den eigentlich geringen Einfluss als noch zu groß.
Der Staat nutzte geschickt das Kapital privater Kaufleute, um die Rundfunksender auf deren Kosten aufzubauen, indem die Privaten einen Großteil der Anfangsinvestitionen stemmten. Der Staat gestand den Investoren im Gegenzug eine nicht unbeträchtliche Dividende sowie eine hohe Abfindung bei Ausscheiden als Gesellschafter zu, auch wenn der Überschuss aus Rundfunkgebühren finanziert wurde. Aus Sicht der Privaten handelte es sich beim Rundfunk somit in erster Linie um eine Finanzbeteiligung, die sich jedoch für alle Gesellschafter auszahlte.
Sie profitierten in mehrerlei Hinsicht vom Modell des Public Private Partnership. Nicht zu unterschätzen sind teilweise hohe Einnahmen aus dem Verkauf von Rundfunkgeräten sowie aus Provisionen aus der Hörfunkwerbung. Trotzdem war das Modell nicht nachhaltig genug, um nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus dem Kreis der ehemaligen Gesellschafter Druck auf die Gesetzgebung auszuüben, um erneut ein privat-öffentliches Rundfunkmodell zu installieren. Während verschiedene Akteure des Rundfunks der Weimarer Republik (Intendanten, Redakteure) auch am inhaltlichen Aufbau der Sender in der Nachkriegszeit beteiligt waren, ging von den ehemaligen Gesellschaftern keinerlei Initiative mehr aus.
Literaturliste:
Bredow, Hans: Im Banne der Ätherwellen – Band 2 – Funk im ersten Weltkriege; Stuttgart 1956
Brünjes, Stephan/Wenger, Ulrich: Radio Report. München 1998
Deutsches Rundfunkarchiv (DRA): http://www.dra.de/rundfunkgeschichte/radiogeschichte/organisation/pdf/RRG_1925-1933.pdf
Dussel, Konrad: Deutsche Rundfunkgeschichte, 3. Überarbeitete Auflage, Konstanz 2010
Engell, Lorenz: Über das Vernehmen. In: Diagonal. Zeitschrift der Universität Siegen, Schwerpunkt Hören. Jahrgang 2003, Heft 1 (Nr. 25), S. 89-99.
Führer, Karl-Christian: Wirtschaftsgeschichte des Rundfunks in der Weimarer Republik; Potsdam 1997
Haas, Michael/Frigge, Uwe/Zimmer, Gert: Radio-Management – Ein Handbuch für Radio-Journalisten. Konstanz 1991
Hagen, Wolfgang: Das Radio – zur Geschichte und Theorie des Hörfunks Deutschland/USA; München 2005
Halefeldt, Horst. O.: Sendegesellschaften und Rundfunkordnungen. In: Programmgeschichte des Hörfunks in der Weimarer Republik. Hrsg. von Joachim-Felix Leonhard. Band 1. München 1997
Merten, Klaus, S. J. Schmidt, S. Weischenberg: Die Wirklichkeit der Medien. Opladen 1994
Sturm, Robert/Zirbik, Jürgen: Die Radio-Station: Ein Leitfaden für den privaten Hörfunk. Konstanz 1996
[1] Brünjes/Wenger: Radio Report, S. 15
[2] Haas/Frigge/Zimmer: Radio-Management, S. 34
[3] Dussel S. 21f.
[4] Merten S. 44
[5] Engell S. 93
[6] Merten S. 44f.
[7] Sturm/Zirbik S. 13
[8] Dussel S. 24
[9] Dussel S. 25f.
[10] Haas/Frigge/Zimmer S. 26
[11] Siehe Abschnitt „Vergleich USA“
[12] Halefeldt S. 26
[13] Dussel S. 27
[14] Haas/Frigge/Zimmer S. 24
[15] Führer S. 38 ff.
[16] Halefeldt S. 25
[17] Führer S. 19: Die staatlichen Anteile wurden über eine Gesellschaft gehalten, die im Besitz der Reichspost war.
[18] Die Deutsche Stunde gliederte sich in Regionalgesellschaften, mehr dazu siehe „Organisation des Rundfunks“
[19] Dussel S. 30ff.
[20] Sturm/Zirbik S. 13
[21] Führer S. 25
[22] Haas/Frigge/Zimmer S. 29
[23] Halefeldt S. 23
[24] Merten S. 146
[25] Führer S. 23ff.
[26] Halefeldt S. 28
[27] Halefeldt S. 30f.
[28] Führer S. 23ff.
[29] Dussel S. 30ff.
[30] Halefeldt S. 30
[31] Führer S. 26f.
[32] Dussel S. 70ff.
[33] siehe Deutsches Rundfunkarchiv: Übersicht über Gesellschafteranteile an der RRG
[34] Haas/Frigge/Zimmer S. 31f.
[35] Haas/Frigge/Zimmer S. 31
[36] Haas/Frigge/Zimmer S. 34
[37] Haas/Frigge/Zimmer S. 26
[38] Führer S. 119 ff.
[39] Haas/Frigge/Zimmer S. 34
[40] Führer S. 127 f.
[41] Haas/Frigge/Zimmer S. 35
[42] Führer S. 129
[43] Hagen S. 183ff.
[44] Bredow S. 186
[45] Vgl. Hagen S. 191ff., der im Gegensatz zu zahlreichen anderen Autoren davon ausgeht, dass zum genannten Zeitpunkt bereits andere Stationen sendeten.
[46] Sturm/Zirbik S. 13
[47] Hagen S. 191ff.
[48] Dussel S. 26
[49] Haas/Frigge/Zimmer S. 26
[50] Haas/Frigge/Zimmer S. 26
[51] Hagen S. 250 f.
[52] Merten S. 166
[53] Dussel S. 70 ff.
[54] Nähere Erläuterungen im Kapitel über das Ende der privatwirtschaftlichen Struktur des Rundfunks
[55] Führer S. 27ff.
[56] Merten S. 166
[57] Dussel S. 68f.
[58] Merten S. 166
[59] Dussel S. 184